Bei einem außergerichtlichen Dokument handelt es sich um ein Dokument, das von einem Anwalt in Form eines Briefes verfasst und dem Empfänger von einem Gerichtsvollzieher zugestellt wird, in der Regel bei ihm zu Hause, damit dieser sicher informiert ist.
Die außergerichtliche Anordnung wird von einer natürlichen oder juristischen Person einer anderen durch einen Gerichtsvollzieher mit bestätigtem Datum und Uhrzeit des Eingangs mitgeteilt, um durch den Zustellungsbericht des Gerichtsvollziehers schriftlich nachzuweisen, dass der Empfänger Kenntnis von diesem Dokument hatte, so dass Es kann nicht bestritten werden, dass einerseits der „Absender“ ihm mitgeteilt hat, was in der außergerichtlichen Mitteilung enthalten ist, und dass andererseits der „Empfänger“ davon Kenntnis hatte.
Hinsichtlich des Inhalts einer außergerichtlichen Klage kann keine Einschränkung vorgenommen werden, da dieser je nach Fall bzw. Sachlage unterschiedlich ausfallen kann.
Die außergerichtliche Mitteilung ist eine sehr nützliche und zugleich kostengünstige Möglichkeit, dem Empfänger alles mitzuteilen, was Sie betrifft. Außergerichtliche Vorteile:
- Dem Empfänger wird dadurch signalisiert, dass Ihr Fall nun von einem Anwalt übernommen wird und Sie beabsichtigen, ebenfalls vor Gericht zu gehen, was für beide Seiten mit den entsprechenden Kosten verbunden ist.
- Es wird vom Gerichtsvollzieher dem Empfänger persönlich übergeben und enthält daher Werbeelemente, die als Druckmittel wirken.
- Es fungiert als erste „Störung“ des Empfängers im Falle einer Gerichtsverhandlung und stärkt so Ihre Akte.
- In vielen Fällen wird es als letzter Versuch angesehen, den Streit außergerichtlich beizulegen, bevor die Parteien vor Gericht gehen.
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